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Kennarten

Entsprechend Ökoregelung 5 (ÖR5)

Die Öko-Regelungen ab 2023 sehen u.a. vor artenreiches Grünland zu honorieren. Zur Erfüllung der Öko-Regelung 5 (ÖR 5) müssen Ihre Grünlandflächen vier Kennarten des artenreichen Grünlands vorweisen. Die Arten der Öko-Regelung 5 in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern sind in einer Liste regionaltypischer Kennarten vom Land Brandenburg und Land Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt und können zum Beispiel beim MLUK als PDF heruntergeladen werden.

Als Leistung können wir von BELA-Agrarberatung Ihnen eine umfassende und kompetente Erfassung der Kennarten auf Ihrem Grünland anbieten. Neben der Bestimmung des artenreichen Grünlands (siehe unter anderem Broschüre artenreiches Grünland in Brandenburg), erfassen wir alle Kennarten nach ÖR 5 abgabefertig für das jeweilige Landwirtschaftsamt. Darüber hinaus führen wir Kennarten-Beratungen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durch, z.B. wenn es um die Fragestellungen zum Erhalt und zur Pflege und Bestimmungshilfe von artenreichem Grünland geht.

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Ablauf der Kennartenerfassung ÖR 5 auf Ihrem Betrieb

Zur Umsetzung der ÖR 5 vier Kennarten auf Ihrem Grünland, benötigen wir nach der Kontaktaufnahme Ihre Flächendaten, um den Auftrag zu kalkulieren. Nach einem Erstgespräch vor Ort, begehen wir die Flächen, die potenziell artenreiches Grünland im Sinne der Öko-Regelungen ab 2023 vorweisen können. Die Kennarten des Grünlandes werden nach den vorgegebenen Methoden vom Land Brandenburg und Land Mecklenburg-Vorpommern erfasst und als Karten und Tabellen dem Betrieb anschließend von BELA-Agrarberatung überreicht. Dadurch könne Sie die Kennarten der Öko-Regelung 5 artenreiches Grünland beim Landwirtschaftsamt vollständig für jeden artenreichen Grünlandschlag nachweisen.

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Erfassungsmethode

Auf jedem Grünlandschlag sollte die längste mögliche Diagonale (=Transekt) festgelegt werden. Das Transekt wird in drei gleich lange Teile, die Transektdrittel, unterteilt. Innerhalb jedes Transektdrittels werden 100 m lange und ca. 2 m breite Transektabschnitte (Armbreite) festgelegt. Dabei sind die Randbereiche von Schlägen nicht einzubeziehen:In jedem dieser drei Transektabschnitte (je 100 m x 2 m) müssen vier Kennarten bzw. Arten aus verschiedenen Kennartengruppen entlang der Diagonalen (links und rechts ca. 1 m) vorkommen.Bei Schlägen, in denen die längste Diagonale (=Transekt) kürzer ist als 300 m, soll diese in zwei gleich große Teile (Transekthälften) geteilt werden. In jeder Transekthälfte wird ein Transektabschnitt mit einer Länge von jeweils 100 m und einer Breite von 2 m zur Erfassung der ÖR 5 Kennarten festgelegt.Ist die längste Diagonale kürzer als 200 m, dann werden zwei Transektabschnitte wie im Anschluss dargestellt parallel oder quer zueinander über den Schlag geführt.In jedem dieser zwei Transektabschnitte (je 100 m x 2 m) müssen die vier Kennarten nach ÖR 5 vorkommen. Bei sehr kleinen Schlägen unter 1 ha werden zwei Transektabschnitte mit je 50 m x 2 m gelegt. Dies erfolgt analog wie bereits dargestellt (längs, in ausreichend großem Abstand parallel oder über Kreuz). In jedem dieser zwei Transektabschnitte (je 50 m x 2 m) müssen die vier Kennarten für artenreiches Grünland nach ÖR 5 vorkommen.

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