
KULAP
Kulturlandschaftsprogramm
Über die zweite Säule wird das KULAP-Programm zur Förderung und zum Erhalt der Kulturlandschaft Brandenburgs angeboten. Das KULAP-Programm Brandenburg 2023 beinhaltet vor allem Maßnahmen, die nicht über die 1. Säule über die Öko-Regelungen gefördert werden. Laut MLUK Brandenburg müssen die Betriebe, die an einem der unten aufgelisteten Förderprogramme teilnehmen, an einer naturschutzbezogenen Beratung innerhalb der ersten drei Verpflichtungsjahre teilnehmen. Wir von der BELA-Agrarberatung können Ihnen diese naturschutzbezogene Beratung inklusive Nachweis gegenüber der Bewilligungsbehörde kostenfrei (außer Mehrwertsteuer) anbieten.
Für folgende Förderprogramme bieten wir von BELA-Agrarberatung Ihnen die verpflichtende naturschutzbezogene Beratung an:

Förderprogramm 3110 „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung“
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in der Kulisse „Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope“ als Zusatzförderung.

Förderprogramm 3140 „Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“
Gefördert wird die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in extensives Dauergrünland entlang von Gewässerrändern und sonstigen sensiblen Gebieten wie wassererosionsgefährdete Standorte.

Förderprogramm 3120 „Naturschutzorientierte Beweidung“
Im Förderprogramm 3120 „Naturschutzorientierte Beweidung“

Förderprogramm 3150 „Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen“
Gefördert wird der Erhalt und die Pflege von Streuobstbäumen in extensiv genutzten Streuobstanlagen. Der Streuobstbaumbestand darf, bezogen auf die jeweilige Antragsparzelle, 40 Bäume je Hektar nicht unter und 100 Bäume je Hektar nicht überschreiten. Die Förderung setzt einen intakten Streuobstbaum-Bestand voraus.

Förderprogramm 3130 „Moorbodenschutzmaßnahmen“
Förderfähig ist die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden in der Kulisse „Feuchtgebiete und Moore" durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen

Förderprogramm 3190 „Wasserqualität“
Zweck der Förderung ist die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die Selbstbegrünung mehrjähriger Randstreifen mit natürlicher gewässerbegleitender Vegetation auf Ackerflächen. Die durch Selbstbegrünung entstandenen Grünlandstreifen, die sich entlang angrenzender Seen, Flüsse, Bäche, Gräben und ständig oder periodisch wasserführender Oberflächengewässer befinden.

Förderprogramm 3200 „Wasserrückhalt“

Förderprogramm 3210 „Naturschutzorientierte Ackernutzung“
Gefördert wird die extensive und naturschutzorientierte Bewirtschaftung bestimmter Ackerflächen. Die Maßnahme kann mit den Bindungen 3220 und 3230 beantragt werden.

Förderprogramm 3220 „Umsetzung kooperativer Klimaschutz- und /oder Biodiversitätsmaßnahmen“
Förderfähig ist die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden in der Kulisse „Feuchtgebiete und Moore" durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen

Förderprogramm 3230 „Bodenschutz – Anbau großkörniger Leguminosen“
Gefördert wird die nachhaltige Bewirtschaftung von Ackerflächen durch den Anbau von großkörnigen Leguminosen. Die Maßnahme kann in Kombination mit der Ökoregelung 6 (Pflanzenschutzmittel-Verzicht) beantragt werden. Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.